Schnelles, werkzeugloses Umstecken zur Gras- oder Hecken-/Strauchschere.
Rücknahme Ihrer Altgeräte
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, Batterien, Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung und Entsorgung von Elektrogeräten auf folgendes hinzuweisen:
Batterien, Akkus, elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe er Batterien und Elektrogeräten als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Informieren Sie sich über Rückgabemöglichkeiten in Ihrem Gebiet und nutzen Sie zur Entsorgung das Rückgabesystem. Altbatterien und Elektrogeräte können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) zurückgeben werden. Wir nehmen auch selbstverständlich die Altbatterien bzw. Altgeräte unentgeltlich wieder zurück. Schicken Sie einfach das jeweilige Elektrogerät oder die Altbatterien an uns zurück.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nebenstehende Symbol
zeigt:
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes.
"Cd“ steht für Cadmium
"Hg“ für Quecksilber
"Pb“ für Blei
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „Der Landbell AG“.